Aktienkurse auf Talfahrt, steigende Inflationsgefahr – derzeit vergeht kaum ein Tag ohne Schreckensmeldung von den Finanzmärkten. Die globalen Auswirkungen der Schuldenkrisen in den USA und in Europa bestimmen zur Zeit das Geschehen auf den Kapitalmärkten und versetzen vor allem die privaten Anleger in Angst und Schrecken. Kapitalanleger, die den Verlust ihres Ersparten fürchten, flüchten sich in inflationssichere Anlagen, um ihre finanziellen Rücklagen zu sichern. In Krisenzeiten lohnt sich die Anlage in Festgeld ganz besonders.
Als Anleger sucht man in der Regel nach einer Investitionsmöglichkeit, die möglichst hohe Sicherheit bietet und zugleich hohe Rendite abwirft. In Krisenzeiten gewinnt diese Wunschvorstellung von der idealen Geldanlage natürlich ganz besonders an Bedeutung. Festgeld gilt als Geldanlageform, die beide Komponenten miteinander vereint und sich als unkomplizierte und zugleich sichere Anlagemöglichkeit erweist, wenn bestimmte Spielregeln eingehalten werden.
Attraktive Rendite
Noch immer scheuen viele Geldanleger zu Unrecht den Weg zur Direktbank. Dabei bieten gerade Festgeldkonten bei Direktbanken besonders hohe Zinsen. Manche Kreditinstitute offerieren je nach vereinbarter Laufzeit Zinsen von bis zu vier Prozent auf das Festgeldkonto. Welcher garantierte Zinssatz für welche Laufzeit geboten wird, können Sparer im Internet zum Beispiel auf http://www.swkbank.de/de/47/Festgeld nachlesen.
Sicherungssysteme schützen Geldanlage
Die wohl größte Gefahr für Geldanleger entsteht in Krisenzeiten, wenn die Hausbank zahlungsunfähig wird. Damit in solchen Fällen das Kapital der Anleger nicht komplett verloren geht, greifen auf Bundes- und EU-Ebene eine ganze Reihe von Sicherungssystemen, die von Banken und Kreditinstituten in unterschiedlichem Umfang genutzt werden. Vor der Eröffnung eines Festgeldkontos sollte man sich deswegen grundlegend erkundigen, welches System der Einlagensicherung die jeweilige Bank vereinbart hat. In der Bundesrepublik unterscheidet man zwischen der gesetzlichen Einlagensicherung und den freiwilligen Einlagensicherungsfonds, die Banken und Sparkassen als zusätzliches Sicherungsinstrument abschließen können. Die gesetzliche Einlagensicherung für Festgeld und andere Formen der Geldanlage orientiert sich an den Empfehlungen der Europäischen Union. Bis Ende 2009 waren über dieses System pro Bankkunde bis zu 50.000 Euro hundertprozentig geschützt. Davor waren höchstens 20.000 Euro zu maximal 90 Prozent gesichert. Seit Januar 2011 ist die gesetzliche Einlagensicherung erneut angehoben worden: nun kann jeder Anleger bis zu 100.000 Euro seines Kapitals verlustsicher anlegen.
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung haben sich die Banken und Sparkassen der Republik auf freiwilliger Basis in einer ganzen Reihe privater Einlagensicherungsfonds organisiert. Diese privaten Sicherungsinstrumente schaffen eine Absicherung für den Fall, dass eines der Fondsmitglieder auf eine Zahlungsunfähigkeit zusteuert. Alle Mitglieder eines Einlagensicherungsfonds zahlen eine gewisse Haftungssumme, die sich anhand der zur verfügbaren Eigenkapitalsumme des jeweiligen Kreditinstituts errechnet. In den meisten Einlagensicherungsfonds beträgt die festgeschriebene Sicherung bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals je Kunde.


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